Landeshoheit

Landeshoheit
Souveränität

* * *

Lạn|des|ho|heit 〈f. 20; unz.; im alten Dt. Reich〉 Regierungsgewalt eines Landesherrn

* * *

Lạn|des|ho|heit, die:
oberste Regierungsgewalt eines Landesherrn.

* * *

Landeshoheit,
 
Bezeichnung für die Gesamtheit der Hoheitsrechte eines Landesherrn, die diesem im Heiligen Römischen Reich seit dem 14. Jahrhundert mit der Überlassung von Regalien und der Gewährung von Privilegien erwuchsen. Die Anerkennung der Landeshoheit als die allen anderen Hoheitsrechten und Rechtstiteln gegenüber selbstständige territoriale Herrschaftsgewalt vollzog sich 1648 im Westfälischen Frieden. Ihre eigenständige Bedeutung erhielt sie durch die Behauptung der staatlichen Unabhängigkeit durch die Landesherren nach außen gegenüber dem Reich und nach innen gegenüber den Landständen, womit sie gleichzeitig den neuzeitlichen Territorialstaat gegenüber der Landesherrschaft charakterisierte. Die dem Reich und dem Kaiser gegenüber bestehenden Verpflichtungen der Territorialherren (Reichssteuer, Reichskrieg, Reichsgerichtsbarkeit) schränkten die Landeshoheit allerdings so weit ein, dass volle Souveränität nicht vorlag. Diese oblag im Reich allein dem Kaiser und ging erst mit der Auflösung des Reiches (1806) auf die Landesherren über.

* * *

Lạn|des|ho|heit, die <o. Pl.>: oberste Regierungsgewalt eines Landesherrn.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landeshoheit — (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich allmählich aus einer …   Deutsch Wikipedia

  • Landeshoheit — (Jus territoriale, Hohe Landesobrigkeit, Landesherrlichkeit), der Inbegriff derjenigen Hoheitsrechte, welche einem Landesherrn zur Zeit des Deutschen Reiches in Bezug auf das ihm unterthänige Territorium zukamen. Die L. entwickelte sich in Folge… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landeshoheit — (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reiches die Regierungsgewalt der Reichsstände (Landesherren) in ihren Landen. Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landeshoheit — ↑Territorialhoheit …   Das große Fremdwörterbuch

  • Landeshoheit, die — Die Landeshoheit, plur. inus. der höchste Vorzug in einem Lande, und die damit verbundene Gewalt, der Inbegriff aller Regierungsrechte eines Regenten, Superioritas territorialis; zum Unterschiede von der Lehnshoheit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landeshoheit — Lạn|des|ho|heit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Landesherrlichkeit — Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Земское верховенство — (Landeshoheit) князей в Германии см. Суверенитет, Территориальное право …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Souveränität — Landeshoheit; Eigenverantwortlichkeit; Triebkontrolle; Ich Stärke (fachsprachlich); Selbstkontrolle; Autonomie * * * Sou|ve|rä|ni|tät [zuvərɛni tɛ:t], die; : 1. höchste Gewalt; Oberhoheit eines Staates: die Souveränität Italiens über Triest …   Universal-Lexikon

  • Bentheim-Steinfurt — Stammwappen der Grafen zu Bentheim Haus Bentheim Steinfurt (ältere Linie) Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”